§1 – Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“).
(2) Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf Sie hinweisen müssen.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend (Dokument Tortenbestellung, Gestaltung und Geschmack der Torte).
§2 – Vertragsschluss
(1) An unsere schriftlichen Angebote halten wir für die Dauer von sechs Wochen gebunden. Andere als schriftliche Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch wenn dem Käufer telefonisch oder in einem vorhergegangenen E-Mail-Verkehr eine ungefähre Preisauskunft erteilt worden ist.
(2) Die Bestellung der Torte durch den Käufer gilt als verbindlicher Vertrag. Der Antrag erfolgt schriftlich durch die Zusendung der persönlichen Wohnadresse des Käufers via Mail an info@sweetcakeart.de oder durch persönliche Bekanntgabe.
(3) Sofern sich aus der schriftlichen Auftragserteilung durch die Zusendung der persönlichen Wohnadresse des Käufers an den Verkäufer Frederik Leersch nichts anderes ergibt, ist dieser berechtigt, diese sofort anzunehmen.
(4) Die Annahme durch die Konditorei Frederik Leersch erfolgt schriftlich durch Zusendung der schriftlich fixierten Terminreservierung/ Auftragsbestätigung an die vom Käufer mitgeteilte Adresse oder E-Mail-Adresse.
§3 – Lieferfrist
(1) Liefertermine und Fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen hierzu der Schriftform. (Dokument_ Tortenbestellung: Datum der Lieferung; Lieferort; Uhrzeit)
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung) werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren. Ist die Leistung nicht verfügbar sind wir berechtigt ganz vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Falls im Vorfeld keine Gegenleistung des Käufers erbracht wurde, wird diesem auch nichts erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere ein unerwarteter Krankheitsfall, private Notlage oder die nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Zulieferer.
(3) Im Fall einer Lieferung mit Lieferverzug, kann der Käufer pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Stunde 5 % des Lieferwerts verspätet gelieferter Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§ 4 - Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas Anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
(2) Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht spätestens mit der Übergabe an dem Bestimmungsort auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Verlassen des Erfüllungsorts der Ware an die Konditorei Frederik Leersch oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(3) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenen Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Aufenthaltskosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 € pro angefangene Stunde.
(4) Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insb. Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
§ 5 - Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, und zwar ab Lager, zzgl. Lieferpauschale und Leihpauschale.
(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager. Diese setzten sich aus einer Pauschale für die gefahren Kilometer (Hin- sowie Rückfahrt) und einer Vergütung des zeitlichen Aufwands zusammen (gemessen an den Routenangaben der Internetseite Google Maps).
(3) Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsstellung. Wir sind jedoch berechtigt, eine Lieferung oder Abholung der Torte ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen sowie diese bei Lieferung oder Abholung bar abzukassieren.
(4) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(5) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers unberührt (siehe § 7 – Mängelansprüche des Käufers).
(6) Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und - ggf. nach Fristsetzung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit zur Fristsetzung bleiben unberührt.
§ 6 - Technische Hinweise
(1) Bei der durch uns vertriebenen Ware handelt es sich um Produkte, die aus natürlichen Materialien hergestellt werden. Etwaige Abweichungen zu Vorlagen seitens des Käufers, sind in manchen Fällen technisch nicht vermeidbar und be-einträchtigen nicht die Qualität und Geeignetheit der Ware. Derartige Besonderheiten stellen keine Mängel dar.
(2) Die durch uns gelieferte Ware ist fachgerecht zu lagern. Reklamationen, die aufgrund einer nicht fachgerechten Lagerung erhoben werden, werden durch uns nicht akzeptiert.
(3) Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere hergestellten Produkte folgende Allergen beinhalten können: Glutenhaltiges Getreide/-Erzeugnisse, Soja/-Erzeugnisse, Sesam/-Erzeugnisse, Eier/-Erzeugnisse, Schwefeldioxid/Sulfite, Milch/-Erzeugnisse einschließlich Laktose, Schalenfrüchte (Nüsse)/-Erzeugnisse und Erdnüsse-/Erzeugnisse beinhalten können. Des Weiteren enthalten unsere Produkte Farbstoff. Eine detaillierte Auflistung aller Farb- und Zusatzstoffe ist auf Wunsch einsehbar.
§ 7 - Mängelansprüche des Käufers
(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschl. Falschlieferung sowie mangelhafter oder unvollständiger Lieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Vereinbarung, die Gegenstand der Tortenbestellung sind. Auf § 6 dieser AGB wird hingewiesen.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB).
(4) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (Falschlieferung sowie mangelhafter oder unvollständiger Lieferung) innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die fristgerechte Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
(7) Unsere Verpflichtung zur Nacherfüllung entfällt, wenn die Ware, bevor uns Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben worden ist, von Dritten - etwa dem Käufer oder Gästen des Käufers – verzehrt worden ist. Insoweit wird Bezug genommen auf die Technischen Hinweise in § 6 in diesen AGB.
(8) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(9) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Anderenfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insb. Material- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.
(10) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzender angemessener Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Eine Forderung auf Schadenersatz entfällt hiermit. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
§ 8 - Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen mir und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts insb. des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher - auch internationaler Gerichtsstand - für alle die sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Nickenich. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.
(3) Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
§ 9 – Sonstige Vereinbarungen
(1) Die Konditorei Frederik Leersch behält sich vor, bei Absagen von bereits schriftlich bestätigten Tortenreservierungen /Aufträgen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25€ dem Käufer in Rechnung zu stellen. Eine zuvor bereits geleistete Anzahlung wird nicht verrechnet.
(2) Bei Absagen von schriftlich bestätigten Tortenreservierungen /Aufträgen mit nachgehender schriftlicher Bestellerfassung, über die Fertigung eines individuellen Produkts, im konkreten Fall die einer Torte o.ä., behalten wir uns vor, dem Käufer eine prozentual gestaffelte Schadenersatzentschädigung, in Rechnung zu stellen. Die Schadenersatzsentschädigung staffelt sich wie folgt.
- Absage 10 Monate vor dem schriftlich bestätigtem Tortentermin: 10% des gesamten Auftragsvolumens.
- Absage 9 Monate vor dem schriftlich bestätigtem Tortentermin: 20% des gesamten Auftragsvolumens.
- Absage 8 Monate vor dem schriftlich bestätigtem Tortentermin: 30% des gesamten Auftragsvolumens.
- Absage 7 Monate vor dem schriftlich bestätigtem Tortentermin: 40% des gesamten Auftragsvolumens.
- Absage 6 Monate vor dem schriftlich bestätigtem Tortentermin: 50% des gesamten Auftragsvolumens.
- Absage 5 Monate vor dem schriftlich bestätigtem Tortentermin: 60% des gesamten Auftragsvolumens.
- Absage 4 Monate vor dem schriftlich bestätigtem Tortentermin: 70% des gesamten Auftragsvolumens.
- Absage 3 Monate vor dem schriftlich bestätigtem Tortentermin: 80% des gesamten Auftragsvolumens.
- Absage 2 Monate vor dem schriftlich bestätigtem Tortentermin: 90% des gesamten Auftragsvolumens.
- Absage 1 Monate vor dem schriftlich bestätigtem Tortentermin: 100% des gesamten Auftragsvolumens.
(3) Der Konditorei Frederik Leersch ist es vorbehalten § 9 Abs. 2 dieser AGB, im Einzelfall eine individuelle Entscheidung zu treffen. Etwaige Abweichungen der prozentualen Schadenersatzentschädigung obliegen ganz allein der Konditorei Frederik Leersch.
(4) §9 Abs. 2 entfällt, wenn der Käufer aus privaten Nöten heraus den schriftlich bestätigten Tortentermin nicht wahrnehmen kann. Eine individuelle Prüfung des Einzelfalls ist von Nöten und bedarf dem schriftlichen Nachweis von Seiten des Käufers oder seines gesetzlichen Vertreters, Vormunds o.ä.
(5) Dem Käufer oder der Käuferin ist bewusst, dass er oder sie den Abschluss eines Kaufvertrags mit der Einzelunternehmung Frederik Leersch, Eckertshohl 4, 56645 Nickenich abgeschlossen hat. Aus der Tätigkeit des Einzelunternehmers geht hervor, dass im Falle eines privaten Notfalls, Krankheit oder vergleichbares der Käufer oder die Käuferin keinen Anspruch auf einen Schadensersatz hat.
§ 10 - Anzahlung
(1) Die Konditorei Frederik Leersch behält sich vor zur fixen Reservierung eine individuelle Anzahlung zu nehmen. Diese wird im Falle einer Stornierung nicht zurück erstattet (diese muss schriftlich erfolgen an info@sweetcakeart.de). Wurde der Auftrag bereits komplett besprochen wird die zuvor geleistete Anzahlung mit der Stornierungsstaffelung verrechnet (§ 9, Abs. 2)
Alle Preise verstehen sich brutto.
Nach § 19 des Umsatzsteuergesetz UStG, Kleinunternehmerregelung wird keine MwSt. ausgewiesen.
Stand: 20.05.2019